GEFAHRSTOFFE
Wir sorgen für Sicherheit und Rechtskonformität
Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt berechtigterweise zahlreicher Regularien. Unsachgemäße Verhaltensweisen können hier verheerende Folgen haben. Wir helfen Ihnen dabei, sicher und rechtskonform zu handeln.
GRUNDLAGEN
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stellt nicht nur wesentliche Forderungen an die Hersteller und Verwender von sogenannten „gefährlichen Stoffen“, das sind Stoffe welche unter die Vorschriften der GefStoffV fallen, sondern ist zugleich ein Leitfaden für die Einführung eines Gefahrstoffmanagements. Insbesondere die Verwender von gefährlichen Stoffen werden mit fünf Basisanforderungen konfrontiert.
SCHWERPUNKTE
Erstellung eines Gefahrstoffkatasters bzw. Gefahrstoffverzeichnisses
Erstellung und Aushang von Betriebsanweisungen
Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen
Ermittlung möglicher Gefährdungen für die Mitarbeiter
Umsetzung von Schutzmaßnahmen
ZIELE
Durch fachkundige Erfüllung und Umsetzung dieser Forderungen durch unsere Sicherheitsingenieure erhalten Sie auf kostengünstiger Basis eine bestmögliche Grundlage für den präventiven Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter. Dazu kommt die Sicherstellung aller behördlichen Anforderungen und damit höchste Rechtssicherheit für Ihre Geschäftsführung und Ihre Führungskräfte.
Häufig ergeben sich bei der Einführung eines auch wirtschaftlich interessanten Gefahrstoffmanagements immense Vorteile für den Einkaufsprozess Ihres Unternehmens. Synergieeffekte in Zusammenhang mit Ihren betrieblichen Umweltschutzaktivitäten, wie z.B. kostenoptimierte Entsorgungswege oder Aspekte des Immissionsschutzes, sind darüber hinaus möglich.
Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichnet...
Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichnet...