Brandschutztüren und Brandschutztore müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein. Die Zulassung regelt auch die Abnahme, monatliche Kontrolle und Wartung dieser Anlagen. Neben einer monatlichen Kontrolle durch den Betreiber schreibt die Richtlinie eine jährliche Wartung und Prüfung vor. Prüfungen und Wartungen werden durch einen Sachkundigen ausgeführt. Die Instandhaltung von Brandschutztüren und Brandschutztoren umfasst Prüfung, Wartung und Instandsetzung. Für eine einwandfreie Funktion wird eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Brandschutztüren und Brandschutztore vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vorgegeben. In einem Auszug aus den DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen heißt es: Brandschutztüren und Brandschutztore müssen vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Diese Prüfung und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder von einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren. Brandschutztüren und Brandschutztore für Feuerschutzabschlüsse sind als Sicherheitseinrichtungen anzusehen. Die automatische Schließung in Brandfällen kann langfristig nur durch eine regelmäßige und fachgerechte Wartung sichergestellt werden. Hiermit verringert der Betreiber ganz entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko.
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