Instandhaltung nach DIN 31 051
Definition Begriff „Instandhaltung“: Instandhaltung ist der Oberbegriff für Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Der Begriff wird also folgendermaßen gegliedert:
INSTANDHALTUNG Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustands sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustands von technischen Arbeitsmitteln, Anlagen und Gebäuden.
Instandhaltung Untergliedert in:
Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Arbeitsmittel und Anlagen zur Vermeidung von Störungen des Produktionsablaufs Beispiel: Schmieren, Reinigen, Justieren
Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustands von Gebäuden, Anlagen und technischen Arbeitsmittel zur Vermeidung von Störungen des Produktionsablaufs. Beispiel: Prüfen, Messen, Beurteilen
Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustands von Gebäuden, Anlagen und technischen Arbeitsmittel mit Aufbereitung oder Ersatz von Teilen nach Inspektionsergebnissen. Beispiel: Austauschen, Ausbessern
Unfallverhütungsvorschriften - UVV
Die UVV stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche
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Die Vermietung von Pressen bezieht sich auf das Sortiment von M...
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Wir helfen ihnen.
Sei ...
Prüfung der Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) nach BetrSichV §10 (3) vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach Änderungen sowie im jä...
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